Es wird ein erbitterter Verteilungskampf um die in Deutschland immer noch reichlich vorhandenen finanziellen Ressourcen geführt. Oft wird die Kultur mit dem Argument „immer knapper werdender Kassen“ in die Defensive gedrängt und nicht selten gegen soziale Belange ausgespielt. Es ist also zu begrüßen, wenn sich die rot-grüne Landesregierung mit dem „Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der Kulturellen Bildung in NRW“ nun erstmalig anschickt, der Kulturförderung für die Zukunft eine rechtliche Grundlage zu geben, ohne diese allerdings in den Rang einer Pflichtaufgabe zu erheben. Hierzu wäre eine Verfassungsänderung auf Landes- und Bundesebene von Nöten, die nicht durchsetzbar scheint. Das ist die Schwäche der an sich löblichen Initiative.
Die Landesregierung NRW bereitet nun die Erarbeitung des Gesetzes in einem breit angelegten Diskurs im Rahmen von Regionalkonferenzen mit den Kulturschaffenden und Kulturverantwortlichen in allen fünf Regierungsbezirken vor. Bereits Anfang 2013 soll das Gesetz in Kraft treten. Wie immer in jüngster Vergangenheit soll dem Themenfeld „Kulturelle Bildung“ dabei ein besonderer Stellenwert zukommen. Hier wird allerdings ein guter Grundgedanke mehr und mehr zum Dogma erhoben: Viele freischaffende Künstler verdienen immer weniger mit ihrer künstlerischen Tätigkeit, sondern vielmehr mit der Arbeit mit Schülern, z.T. auch, um Lehrermangel zu Dumpingpreisen zu kompensieren. Parallel blutet die NRW-Kunstszene aus. Sowohl diese Gefahr als auch weitere Missstände und Handlungsfelder wurden bei der Regionalkonferenz des Landes in der Kölner IHK in zahlreichen Workshops identifiziert und mögliche Handlungsanweisungen abgeleitet, die sich wohl in abstrakterer Weise im Gesetzestext wiederfinden werden.
An erster Stelle bei den zahlreich vertretenen Kulturakteuren stand neben der Forderung nach einer grundsätzlichen Erhöhung der Fördermittel auf Landesebene vor allem für die Freie Szene der Abbau von sinnloser Bürokratie bei Antragstellung und Verwendungsnachweisen, eine Synchronisierung der Antragsverfahren und -fristen auf Kommunal- und Landesebene, die Einhaltung von Sozialstandards nicht nur bei den staatlichen Kulturinstitutionen, sondern auch im freien Kulturbereich, eine stärkere Vernetzung der Kulturinstitutionen im Land sowie eine größere Transparenz der Verfahren und eine bessere Außendarstellung der NRW-Kunstszene durch das Land NRW. Mit dem neuen Internetportal www.kunstkenner.de, welches in Kürze online gehen soll, hat die Landesregierung einen ersten Schritt getan, ihre Kulturszene nach außen besser darzustellen.
Es ist leicht, den praktischen Nutzen des Gesetzes in Zweifel zu ziehen oder den inhaltlichen und methodischen Aufbau der Regionalkonferenzen zu kritisieren, Fakt ist: Es kommt auf Landesebene – forciert durch Kulturministerin Ute Schäfer – ein Austausch zwischen Kulturakteuren aller Genres, zwischen staatlichen Institutionen und Freier Szene, zwischen Politik und Verwaltung in Gang, von dem eigentlich alle nur profitieren können, sofern es nicht nur darum geht, Geld einzusparen. Dieses Misstrauen bleibt leider aus der Vergangenheit ...
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