„Mörder“, rief ein Zuschauer ins belgische Parlament. Es war der 13. Februar 2014, als die Abgeordneten über ein umstrittenes Gesetz abstimmten, das die Ausweitung der aktiven Sterbehilfe auf Kinder erlaubt. Denn bereits 2002 trat ein Gesetz in Kraft, das den Freitod von Erwachsenen erlaubte. Voraussetzungen: Es muss eine unheilbare physische und psychische Krankheit oder eine unheilbare Situation nach einem Unfall vorliegen. Die Betroffenen müssen zudem von Ärzt*innen als zurechnungsfähig eingeschätzt werden und ihre Entscheidung freiwillig d.h. ohne äußeren Druck durch Dritte treffen.
Genau an diesem Punkt protestierten die Gegner*innen der aktiven Sterbehilfe, als das „Loi relative à l'euthanasie“ vor fast sechs Jahren auf Kinder ausgeweitet wurde: „Können etwa Siebenjährige das Ausmaß dieser Entscheidung einschätzen?“, wendeten Kritiker*innen ein. Sogar der Vatikan meldete sich zu Wort. Die staatliche Sterbehilfe-Kommission Belgien hielt dagegen: Minderjährigen sollte eine freie Wahl und eine Selbstbestimmung über ihr Lebensende eingeräumt werden, also eine Freiheitsgarantie für jede*n. Die Entscheidung der Kinder reife ohnehin in Wochen oder gar Monaten, in denen sie schwer und unheilbar erkrankt seien, argumentierte die Kommission.
Belgien bildet damit eine radikale Ausnahme in Europa. Denn nur in den beiden weiteren Benelux-Staaten, Luxemburg und den Niederlanden, sowie in der Schweiz dürfen Ärzt*innen ihren Patient*innen aktiv Sterbehilfe leisten – ebenso unter den Bedingungen schwerer Erkrankungen und medizinisch attestierter Zurechnungsfähigkeit. Zum Vergleich: In der Bundesrepublik Deutschland ist aktive Sterbehilfe komplett verboten. Richter*innen erlaubten 2017 jedoch eine passive Sterbehilfe, bei der starke Medikamente die Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen können.
Die Statistiken in Belgien verraten, wie sehr sich ein Land durch die Einführung einer aktiven Sterbehilfe verändern kann: Denn die Suizide nahmen drastisch zu. 2004, zwei Jahre nach der Einführung, waren es noch 349 Fälle, 2017 bereits 2309. Anders sieht es bei den Minderjährigen aus. Drei Fälle sorgten europaweit für Kritik, zuletzt der eines 17-jährigen. Ein zweites Kind wurde nur elf. Ein Drittes starb 2016 bereits mit neun Jahren. Doch – wie von der Sterbehilfe-Kommission vorausgesetzt – waren alle drei unheilbar erkrankt: Ein Patient litt an der Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose, beim zweiten breiteten sich Tumore im Kopf aus, beim dritten diagnostizierten Ärzte die Duchenne-Muskeldystrophie, einen unheilbaren Schwund der Muskeln.
Hinweis: Wenn Sie depressiv sind oder Selbstmord-Gedanken haben, wenden Sie sich bitte umgehend an die Telefonseelsorge: im Internet unter www.telefonseelsorge.de oder unter der kostenlosen Hotline 0800-111 01 11 oder 0800-111 02 22. Hier helfen Ihnen Berater, die Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.
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