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01. Oktober 2011

Filmwirtschaft 10/11

Vor wenigen Wochen wurde eine neue repräsentative Studie vorgelegt, in der sämtliche Branchen digitaler Content-Anbieter im Hinblick auf ihre Gefährdung durch illegale Downloads beleuchtet wurden. Auftraggeber waren Verbände der Film-, Musik und Verlagsbranche. Die Bilanz ist erschreckend: im Jahr 2010 wurden 54 Mio. Kinofilme, 23 Mio. TV-Sendungen, 185 Mio. Songs, 46 Mio. Musikalben und 14 Mio. E-Books illegal aus dem Netz kopiert. Und dies sind nur die Daten der direkten Nutzung, die Zweit-und Drittverwertungen dürften noch ein Vielfaches darüber liegen.

Hauptverursacher dieses Raubrittertums sind kriminelle Webseiten, die legal daherkommen und immer professioneller arbeiten. Und sie sprechen immer mehr Nutzer an. Im Regelfall sind dieses keine Einmal- sondern Mehrfachtäter. Denn die 54 Mio. Kinofilme wurden von nur knapp 1,4 Mio. Personen herunter geladen - die Verhältnisse bei den anderen urheberrechtsgeschützten Werken sind ähnlich.

Die Studie räumt allerdings auch mit Märchen auf. So hieß es bislang, dass illegale Downloader auch starke legale Nutzer zum Beispiel von Kinofilmen oder Musik sind. Nachgewiesen wurde aber, dass 2010 durchschnittlich jeder Deutsche rund 56 € für Musik ausgegeben hat, die Raubkopierer jedoch nur 18 €. Ebenso konnte die Studie widerlegen, dass das Fehlen legaler Bezugsquellen im Netz, den Kunden in die Illegalität treibe. Denn die Zunahme legaler Portale für Musik und Filme hat die illegalen Quellen und deren Nutzung keineswegs zum versiegen gebracht.

Tausch ganzer Bibliotheken
Wurden früher die einmal aus dem Netz gezogenen Werke auf CD oder DVD weiterverbreitet, werden heute wesentlich mehr Speicher umfassende Festplatten genutzt. So wurden im Jahr 2010 241 Mio. Kinofilme und 23 Milliarden Musikstücke, 129 Mio. Hörbücher und 25 Mio. elektronische Bücher gespeichert. Etwa 40 % der 10 bis 29jährigen nutzen die transportablen Speichermedien zum Tausch kompletter Medienbibliotheken.

Insgesamt beziehen 26% aller Downloader ihre Daten illegal, positiv ausgedrückt könnte man auch sagen, dass drei Viertel der Nutzer ihre Mediendaten legal beziehen.

Die zahlreichen Kampagnen für den Urheberrechtsschutz haben zumindest dazu geführt, dass 98% der Befragten wissen, dass geschützte Werke nicht kopiert und weiter verbreitet werden dürfen. Weitere 80% sind sich auch über strafrechtliche Folgen im Klaren, wenngleich auf der Ebene der Konsumenten nur selten mit Strafen zu rechnen ist. Aber um das illegale File-Sharing erfolgreich zu bekämpfen bedarf es nicht nur Kampagnen, sondern jedes urheberrechtsgeschützte Werk muss mit einem entsprechenden Warnhinweis (Respect Copyright) versehen werden. Die Folge fasste BKM Neumann auf der IFA in Berlin folgendermaßen zusammen: „Bei wiederholter Rechtsverletzung muss aber mit einer ernst zu nehmenden Reaktion zu rechnen sein, z.B. einer kostenträchtigen Abmahnung. Denn der Urheber (…) muss an der Wertschöpfung angemessen beteiligt werden.“

Kim Ludolf Koch

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