Von 3. bis 6. Mai fand – initiiert vom Fonds Darstellende Künste und ITI (Internationales Theater Institut) – in der Berliner Akademie der Künste ein internationales Symposium zur Lage freischaffender Künstler im Darstellenden Bereich statt. Vorgestellt wurde u.a. die großangelegte erste Studie zur sozialen Lage der freien Theater- und Tanzschaffenden in Deutschland. Über 4.000 Künstler haben sich an der deutschlandweiten Studie beteiligt und Onlinefragebögen ausgefüllt. 350 von Ihnen wurden in qualitativen Einzelinterviews dann noch mal eingehender befragt. Die Ergebnisse der Studie sind schockierend: Das durchschnittliche Brutto-Einkommen von freien Theater- und Tanzschaffenden liegt bei 10.600 €/Jahr (883,-/Monat) bei Versicherten in der Künstlersozialkasse (KSK) und bei ca. 16.000 €/Jahr (1.333,-/Monat) bei sozialversicherungspflichtig beschäftigten Künstlern. Ein Großteil der Künstler hat keinen Anspruch auf Arbeitslosen- oder Krankengeld bzw. zahlt mit wechselnden Beschäftigungen in unterschiedliche Sicherungssysteme ein, ohne dabei jemals einen erwähnenswerten Anspruch zu erwerben. Die Zahl der Künstler, die zwischen sozialversicherungspflichtigen und freiberuflichen Beschäftigungen pendeln, ist in den letzten Jahren, auch durch die Tendenz bei den Staatstheatern, verstärkt mit Gastverträgen zu arbeiten, erheblich gewachsen. Gerade diese Gruppe – bestehend aus Schauspielern, Tänzern, Bühnenbildnern etc., die zwischen den Welten pendeln – sitzt ohne Absicherung zwischen allen Stühlen. Die Studie offenbart zudem, dass Darstellende Künstler deutlich weniger verdienen als Beschäftigte desselben Bildungsniveaus aus anderen künstlerischen Sparten. Laut der Enquete-Kommission des Bundestages ist das Einkommen der Darstellenden Künstler in Deutschland in den letzten Jahren zudem sogar noch um ca. 30 bis 40% gesunken. Dies führt zu Mehrfachbeschäftigung und kunstfernen Nebentätigkeiten, oftmals zu einem Abgleiten in Hartz IV. Die Hälfte der selbstständigen Künstler zahlt keine oder nur ganz geringe Beiträge in die Rentenkassen ein.
Basierend auf diesen ernüchternden Fakten haben die Theater- und Tanzschaffenden in Berlin konkrete Forderungen an die Politik in Kommunen, Ländern und auf Bundesebene gerichtet, die spektakulärste ist die nach Mindesthonoraren: Gefordert wird die Einführung einer Honoraruntergrenze für KSK-versicherte Künstler von 2.000 Euro im Monat und von 2.600 Euro bei Privatversicherten. Eingerechnet in diese Honorare ist ein „Flexibilitätszuschlag“, da die Künstler meistens nicht an ihrem Wohnort arbeiten und nach abgeschlossenen Projekten Zeiten ohne Beschäftigung überbrücken müssen. Die Forderung richtet sich vor allem an die staatlichen Förderer, ihre Fördertöpfe so aufzustocken, dass in Zukunft bei einer gleichbleibenden Zahl von öffentlich geförderten freien Theater- und Tanzprojekten keine sittenwidrigen Honorare mehr gezahlt werden. Es wird zudem u.a. gefordert, Sonderregelungen für den Umgang mit freischaffenden Künstlern bei Arbeitsämtern (Arbeitslosengeld I) und Arbeitsgemeinschaften (Hartz IV) zu schaffen und die Möglichkeit zu eröffnen, Kinderbetreuungskosten in Projektanträgen geltend machen zu können.
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