Wann immer die Amerikaner ihr Wirtschaftsgut Film in aller Herren Länder exportieren, machen sie über Wirtschaftsabkommen den Weg frei. Und in Europa wundern sie sich, dass das dort geltende GATT-Abkommen ihnen zwar den Zugang ermöglicht, aber eben nicht als protektionistisch empfundene Fördermöglichkeiten verhindert. Und diese Förderungen, die praktisch in allen wichtigen europäischen Territorien existieren, basieren auf der Grundlage, dass der Film in Europa eben kein Wirtschafts-, sondern ein Kulturgut ist und deshalb nicht unter den barrierefreien Austausch von Wirtschaftsgütern fällt.
Denn der Wunsch der Amerikaner ist natürlich, die gallischen Dörfer – sprich den europäischen Marktanteil – zu substituieren. Damit das nicht passiert, hat sich die europäische Filmproduktion einen Zaubertrank namens Filmförderung zugelegt, und die beginnt regional, weitet sich aus im nationalen und endet in der europäischen Förderung. Die deutsche Filmförderung begann 1951 mit dem Bundesfilmpreis, der neben dem Auszeichnungscharakter gleich auch erhebliche Geldpreise vorsah, die in neue Produktionen zu stecken waren. „Das doppelte Lottchen“ war der erste Preisträger. Ausgelöst durch die Filmemacher, die sich im Oberhausener Manifest Gehör verschafften, entstanden in den 60er Jahren nicht nur erste Ausbildungsmöglichkeiten sondern auch die Filmförderungsanstalt (FFA) wurde gegründet. Als Anstalt des öffentlichen Rechts finanzierte sie sich aus dem sogenannten Kinogroschen, einer immer noch existierenden Abgabe der Kinos, die rund 2,5% der Karteneinnahmen umfasst. Die Mittel, die heute durch Abgaben der Videowirtschaft und öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ergänzt werden, belaufen sich auf rund 77 Mio. € pro Jahr. Die Gelder werden überwiegend für die Filmförderung eingesetzt, aber auch Ausbildung, Kinos und Verleihunternehmen werden unterstützt. Ergänzt werden diese Mittel durch seit den 80er Jahren aufgebaute Filmförderungen der Bundesländer, die sich aufgrund der föderalen Kulturhoheit ohnehin berufener fühlten, hier zu helfen. Große Filmförderer sind die Filmstiftung NRW, der FFF in Bayern, das Medienboard Berlin-Brandenburg sowie die Förderinstitutionen in Hamburg und Baden-Württemberg. Die anderen Bundesländer sind nicht inaktiv, spielen aber im großen Kino eine untergeordnete Rolle. Fasst man alle Mittel zusammen, stehen in Deutschland jährlich über 300 Mio. € an Fördermitteln für die Produktion und Auswertung von Filmen zur Verfügung – nicht mitgerechnet die Steuervorteile, die sich durch die Mehrwertsteuerpräferenz ergeben. Hinzu kommen Fördermittel der EU aus dem Media-Programm. Das Förderprogramm Europa Cinemas beispielsweise unterstützt alle Kinos, die Filme aus dem europäischen Ausland auswerten – auch wenn sie geografisch in Nordafrika oder Südamerika liegen. Alle Maßnahmen haben zum Ziel, die kulturelle Identität europäischer Filme einerseits und den Erhalt der einzelnen nationalen Filmwirtschaften andererseits zu wahren. Und Förderungen tragen dazu bei, dass der US-Marktanteil, der in Europa zwischen 50% und 90% liegt, etwas entgegengesetzt bekommt.
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