Schon seit einiger Zeit beschäftigt sich die EU-Kommission mit der Frage, wie ein guter Rechtsrahmen für den KI-Einsatz in den Staaten der Europäischen Union aussehen kann. Verhandelt wird seit April 2021, seitdem der erste Vorschlag für einen EU-weiten Rechtsrahmen gemacht wurde. Doch nicht nur in Brüssel sind Rechtsfragen, die den Einsatz von KI klären, ein wichtiges Thema. Luxemburg, das kleine Land mit den etwa 64.000 Einwohner:innen, ist das Thema ebenso wichtig wie der EU selbst. Schon 2019 stellte der amtierende Premierminister Xavier Bettel, der gleichzeitig auch das Amt als Minister für Digitalisierung übernimmt, ein strategisches Konzept zur künstlichen Intelligenz in Luxemburg vor. Dabei soll es nicht nur um die Sicherung des digitalen Fortschritts und die konkurrenzfähige Positionierung Luxemburgs innerhalb der EU und der Welt gehen, sondern auch um die Schaffung einer nachhaltigen datenbasierten Wirtschaft. Zuletzt wird deutlich ausgedrückt, dass es um eine bürgerorientierte künstliche Intelligenz geht. Was bedeutet das im Klartext, und worum genau geht es in dieser Initiative mit dem Kurznamen AI4GOV?
Staatsbeamte als Expert:innen für KI?
Im Grunde genommen geht es bei AI4GOV um den Anstoß und die Förderung von Projekten, die die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz im öffentlichen Dienst anstoßen. Darunter können Projekte sein, die sich mit den Archiven des Staates befassen: zum Beispiel gibt es eine KI, die die Sammlung der politischen Fotos zum Regierungsgeschehen auswerten kann. Sie stellt fest, welche Inhaber:innen öffentlicher Ämter zu sehen sind und sortiert diese in die richtigen Zusammenhänge, um eine Dokumentation des Regierungsgeschehens zu erleichtern. Auch für die Nationalbibliothek ist so eine Künstliche Intelligenz von Nutzen: das automatische Erkennen nicht nur von bekannten Worten, sondern auch von Eigennamen von Personen und Orten erleichtert die Erfassung handschriftlicher Dokumente, auch alte Manuskripte und Zeitschriften können so im Nu digitalisiert werden und als Zeitzeugen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Erfassung und Katalogisierung von Archivmaterial sind allerdings nicht die einzigen Möglichkeiten für den Einsatz von KI, auch wenn es hier vielleicht besonders nützlich ist, diese zeitraubenden und mühevollen Aufgaben in die Hände eines Programms zu legen.
Chancen und Grenzen
Neue Projekte entstehen, die sich mit KI im Öffentlichen Dienst auseinandersetzen, und das liegt auch an der aktiven Förderung, die die Initiative AI4GOV beinhaltet: Ein jährlicher Open Call ruft dazu auf, die eigenen Projekte einzureichen. Die überzeugendsten Projekte erhalten dann eine gehörige Finanzspritze und die Chance, ausprobiert, verbessert, weiterentwickelt zu werden, um so eine besseren und vor allem, einen bürgernahen Service zu bieten. Bis jetzt gibt es zum Beispiel automatisierte Schritte im Einstellungsverfahren für den Staatsdienst, Systeme zur besseren Erfassung und Verarbeitung von Datensätzen in Statistiken und Kontrollsysteme, die die Finanzverwaltung gegenchecken. Auch soll ein Chatbot realisiert werden, den Bürgerinnen und Bürger kontaktieren können, und der sie über die Rechtslage des luxemburgischen Gesetzes aufklärt. All solche Projekte können Bürokratie und Aktenarbeit erleichtern, Abläufe schneller und fehlerfrei gestalten und ebenfalls für mehr Aufklärung innerhalb der Bevölkerung sorgen. Einige Tätigkeiten sind sicherlich besonders gut dazu geeignet, von einer KI erledigt zu werden, während es bei anderen Anfragen und Verwaltungsakten vermutlich immer nötig sein wird, dass ein Mensch sie erledigt. Denn wie bürgernah kann ein Staat schon sein, dessen Sprachrohr zur Bevölkerung „nur“ ein Computerprogramm ist?
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