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Alles wird zur Ware – auch der Mensch?
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Alles unter Vorbehalt

25. September 2014

Über die Gefahren für die kommunale Selbstbestimmung durch TTIP – THEMA 10/14 FREIER HANDEL

Was ist eigentlich gegen bis zu 180.000 neue Jobs einzuwenden? Das wäre immerhin eine Senkung der aktuellen Arbeitslosenquote um ungefähr 0,4 Prozent. Oder gegen ein 5 Prozent höheres Pro-Kopf-Einkommen? Ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von rund 0,3 Prozent per anno in den nächsten 15 Jahren wäre auch nicht zu verachten – so jedenfalls die Berechnungen des ifo-Instituts. Doch die Wohlstandsmehrung stößt auf Widerstand. Wahrscheinlich, weil die Segnungen nicht wie Manna vom Himmel fallen würden, sondern vielmehr Resultat des derzeit geheim verhandelten „Transatlantischen Freihandels- und Investitionsabkommen“ (TTIP) zwischen EU und USA wären. Entgegen dieser Modellrechnung wird die öffentliche Debatte von Ängsten um Chlorhühnchen, Klon-Fleisch und Gen-Food beherrscht; oder von der befürchteten Senkung von Arbeitnehmer- und Sozialstandards; oder der bereits berüchtigten kommerziellen Schattenjustiz mittels derer zukünftig Konzerne Staaten, Länder und Kommunen auf Milliardensummen verklagen könnten.

Der Vertrag ist noch nicht ausformuliert. TTIP ist nicht mehr als ein Kürzel, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann, weil die Verhandlungen im Geheimen stattfinden. Doch die Aufmerksamkeit, die es erregt, ist so groß wie bei kaum einem wirtschaftspolitischen Projekt der vergangenen Jahre. Für den 11. Oktober rufen NGOs in ganz Europa zu einem dezentralen Aktionstag gegen TTIP auf – hierzulande wird der Aufruf von „Attac Deutschland“ und dem Aktionsbündnis „TTIP Unfairhandelbar“ getragen. Bereits zur letzten Europawahl hatte die NGO „Campact“ rund 6,5 Millionen Handzettel als Wahlhilfe verteilt. Darauf wurden die Standpunkte der einzelnen Parteien zu TTIP knapp und griffig aufgeschlüsselt.

Auch der Deutsche Städtetag (DST) hat Sorgen im Hinblick auf die möglichen Konsequenzen von TTIP. So pocht der DST darauf, dass „die nicht liberalisierten Bereiche“ der öffentlichen Daseinsvorsorge „explizit von den Verhandlungen ausgeschlossen“ werden sollen. Damit sind die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich gemeint. Nahrung erhalten diese Sorgen durch die Studie „TTIP vor Ort“ von Thomas Fritz, die er im Auftrag von Campact erstellt hat. Damit er nicht vollends im Nebel stochern musste, bediente er sich des ebenfalls noch geheimen Vertragstextes von CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement)– dem TTIP-Gegenstück zwischen der EU und Kanada – den die Tagesschau Mitte August veröffentlichte. CETA ist bereits ausverhandelt und harrt nur noch der Ratifizierung durch Europaparlament und Europarat.

Fritz bestätigt die Befürchtungen des DST, hinsichtlich der kommunalen Hoheitsrechte. Vor allem im Investitionsschutzabkommen sieht er eine reale Gefahr für die Städte. So könnten beispielsweise Umweltverordnungen bald Investitionshemmnisse sein. Was das bedeutet, hat die Stadt Hamburg bereits erfahren müssen. Beim Bau des Kohlekraftwerks Moorburg sah Vattenfall sein Investment durch eine Umweltverordnung gefährdet und klagte unter Berufung auf die Energiecharta auf 1,4 Milliarden Euro Schadensersatz. Der Streitfall wurde per Vergleich beigelegt. Hamburg verpflichtete sich, „eine modifizierte wasserrechtliche Erlaubnis“ zu erteilen. Kurz gesagt: Die politisch gewollte Umweltauflage wurde kassiert. Hamburg drückt, wie auch viele andere Städte, die Schuldenlast und kann das Risiko einer 1,4 Milliardenzahlung nicht tragen.

Doch auch öffentliche Ausgleichzahlungen für Krankenhäuser könnten von privaten Klinikkonzernen als Investitionshemmnis angesehen werden; Volkshochschulen mit ihrem öffentlich bezuschussten Bildungsangebot könnten privaten und wesentlich teureren Bildungsanbietern ein Dorn im Auge sein. Sozial-ökologische Reformen im kommunalen Beschaffungswesen stünden mit TTIP ebenfalls auf Kriegsfuß. Nicht selten ist die kommunale Auftragsvergabe beispielsweise an Tariftreue gekoppelt. Da Sozialstandards aber keinen besonderen Schutz bei den Verhandlungen genießen, lauern auch hier Klagen an allen Ecken und Enden.

Aus dieser Perspektive kämen die prognostizierten 180.000 Arbeitsplätze die Demokratie teuer zu stehen. Bei Entscheidungen die kommunale Daseinsvorsorge betreffend, wäre nicht mehr der politische Wille maßgeblich. Nein, maßgeblich wäre, ob die Entscheidung Anlass für eine Klage gäbe.

Quellen:
www.zeit.de/2014/10/freihandelsabkommen-europa-usa
www.staedtetag.de/fachinformationen/wirtschaft/068853/
http://blog.campact.de/wp-content/uploads/2014/09/Campact_TTIP_vor_Ort.pdf
www.tagesschau.de/wirtschaft/ceta-101.html

Lesen Sie weitere Artikel zum Thema auch unter: trailer-ruhr.de/thema und engels-kultur.de/thema

BERNHARD KREBS

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