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Ein alter, analoger 35mm-Trailer
Foto: Archiv

Der Trailer-Lockdown

23. März 2021

Das neue Jugendschutzgesetz will die Vorprogramme einschränken – Film 03/21

Das neue Jugendschutzgesetz steht vor der Tür – und will Kinos dazu zwingen, dass sie in den Vorprogrammen nur noch Trailer für Filme mit der gleichen Altersfreigabe wie der Hauptfilm spielen können. Wo also früher beispielsweise extra ein FSK-6-Trailer für „Jumanji“ gebastelt wurde, um auch vor einer ab 6 Jahren freigegeben Komödie oder einem Animationsfilm laufen zu können, soll das bald nicht mehr erlaubt sein, wenn der mit dem Trailer beworbene Film, in diesem Beispiel also „Jumanji: The Next Level“, erst ab 12 freigegeben ist.

Einerseits sind die alten „Gewaltvideo“-Debatten vom Tisch – fast sämtliche indizierten oder gar verbotenen Filme der 70er und 80er sind mittlerweile frei im Home Entertainment erhältlich -, andererseits darf man nicht vergessen, dass durch die neuen Bestimmungen vor allem auch anspruchsvolle Filme in Mitleidenschaft gezogen werden. Beispiel: Ein Film wie „Systemsprenger“, der ab 12 Jahren freigegeben ist, dürfte nicht mehr vor einer Komödie wie „Green Book“, die ab 6 Jahren freigegeben ist, beworben werden. Ist das sinnvoll? Und was passiert mit früh konzipierten Teaser-Trailern, wenn noch gar nicht klar ist, welche Freigabe der Hauptfilm erhalten wird?

Aus der Erfahrung lässt sich überdies sagen: Gerade auch Kinder und Jugendliche sind durchaus empfänglich für erwachsene Stoffe. Und da das Kino in diesen Tagen weniger von Blutorgien denn von komplexen Dramen lebt, die auch Gefühle junger Menschen diskutieren oder spiegeln, ist eine solche Regelung sicher nicht im Sinne eines „Wachsens mit dem Kino“.

Die Welt des Kinos, die in alle möglichen Ecken des Lebens schaut, wird durch so eine Vorgabe kleiner und enger. Überraschungen? Irritationen? Ideen? Fehlanzeige. Wäre man böse, könnte man sagen: Ein Ideen-Lockdown, geboren von Menschen, die vor Animationsfilmen nur Werbung für weitere Animationsfilme erwarten, vor Agentenfilmen mehr Agentenfilme und so weiter. Schon heute kommen Kinder und Jugendliche im Kino viel zu wenig in Kontakt mit Nicht-Animationsfilmen. Dazu sind FSK-Angaben, das lehrt die Filmgeschichte, oftmals nur Momentaufnahmen, die die Zeit, in der sie festgelegt werden, spiegeln, nicht jedoch den längerfristigen Wert eines Films. Die besten Trailer im Vorprogramm waren für mich immer Filme, die niemals in die Kategorie „Andere Kunden interessierten sich auch für“ passen würden.

So sind die neuen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes vor allem eins: welt- und kinofremd. Was für Menschen, die das Kino und den Film lieben, letztlich dasselbe ist.

Rüdiger Schmidt-Sodingen

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